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Info's zu Krankenfahrten


  • Welche Krankenfahrten werden bezahlt?
    Generell gilt: Alle ambulanten Krankenfahrten  müssen VORHER von der Kasse genehmigt und anschließend vom  Arzt verordnet werden. Ausnahme: Der Versicherte befinde sich in Lebensgefahr oder eine ausbleibende unverzügliche Behandlung führe zu schweren  gesundheitlichen Schäden.

    Für folgende ambulanten Fahrten müssen die Kassen die Fahrtkosten Übernehmen:
    Gruppe 1:  

  • Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie, evtl. auch MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, Chronische Wirbelsäulenschäden  etc.

    Gruppe 2:

  • Fahrten mit Schwerbehinderten mit  Merkzeichen “aG”, “BI” oder “H”, mit Einstufungsbescheid
    der Pflegestufen 2 oder 3.


    Gruppe 3:

  • Patienten ohne Schwerbehindertenausweis
    oder Einstufungsbescheid, wenn diese vergleichbar
    mobilitätsbeeinträchtig sind und einer längeren  ambulanten
    Behandlung bedürfen.


    Bei genehmigter Fahrt muß der  Fahrgast pro Fahrt 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro zuzahlen. Überschreitet die Summe aller Zuzahlungen (dazu zählen auch Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung etc.) 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen (1%  bei Chronisch Kranken), bekommt der Patient einen Befreiungsausweis und ist  damit von der Zuzahlung bis Jahresende befreit.

    Quelle: Taxi-Heute

 

 

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