Info's
zu Krankenfahrten
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Welche Krankenfahrten werden
bezahlt?
Generell gilt: Alle
ambulanten Krankenfahrten müssen VORHER von der Kasse
genehmigt und anschließend vom
Arzt verordnet werden. Ausnahme: Der Versicherte befinde sich in
Lebensgefahr oder eine
ausbleibende unverzügliche Behandlung führe zu schweren
gesundheitlichen Schäden.
Für folgende ambulanten Fahrten müssen
die Kassen die Fahrtkosten Übernehmen:
Gruppe 1:
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Fahrten
zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie, evtl. auch MS-Patienten,
Schlaganfall, Parkinson, Chronische Wirbelsäulenschäden etc.
Gruppe 2:
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Fahrten
mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen “aG”, “BI” oder
“H”, mit Einstufungsbescheid
der Pflegestufen 2 oder 3.
Gruppe 3:
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Patienten
ohne Schwerbehindertenausweis
oder Einstufungsbescheid, wenn diese vergleichbar
mobilitätsbeeinträchtig sind und einer längeren ambulanten
Behandlung bedürfen.
Bei genehmigter Fahrt muß der
Fahrgast pro Fahrt 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens
10 Euro zuzahlen. Überschreitet die Summe aller Zuzahlungen (dazu zählen
auch Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung etc.) 2% der jährlichen
Bruttoeinnahmen (1% bei Chronisch Kranken), bekommt der
Patient einen Befreiungsausweis und ist damit von der
Zuzahlung bis Jahresende befreit.
Quelle: Taxi-Heute
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